Nach der Beurteilung ist vor der Beurteilung

Motivation zum Personalentwicklungsgespräch

Mit diesem Artikel möchte ich alle Erstbeurteiler/innen sensibilisieren und alle am Ende ihrer dienstlichen Karriere befindlichen Kolleginnen und Kollegen motivieren, ein Personalentwicklungsgespräch zu führen.
Ziel sollte es sein, zumindest alle Möglichkeiten zu diskutieren, ob und unter welchen Voraussetzungen noch eine Beurteilung erfolgen kann, die eine ruhegehaltsfähige Beförderung nach A 11 ermöglichen könnte.
Die in einer Personalversammlung kommunizierte Meinung:
                                                                               „Es gibt keinen Oskar für das Lebenswerk“
macht mich nachdenklich.


Ich denke schon, dass die Lebensarbeitsleistung einen Platz hat und Berücksichtigung finden muss. Die Forderungen der GdP, das alle Kolleginnen und Kollegen aus A 11 in den Ruhestand gehen sollten, waren dahingehend eindeutig.
Sicherlich sind wir in der Mangelverwaltung, aber das heißt nicht, das Kolleginnen und Kollegen das ruhegehaltsfähige Amt A 11 verweigert werden muss.
Die Sensibilisierung der Erstbeurteiler/innen ist hier das Hauptthema.
Konsequent wäre es vom Erstbeurteiler/in, jetzt zu Beginn der Beurteilungsperiode einen Plan für diejenigen Kolleginnen und Kollegen zu erstellen, wie diese, natürlich mit deren Einverständnis, ggf. über personelle Maßnahmen und mögliche Sonderaufgaben in eine Beurteilungsposition gebracht werden, damit sie noch ruhegehaltsfähig nach A 11 befördert werden könnten.
Es geht hier nicht um Betriebsfrieden oder haltlose Versprechungen, sondern um ein vernünftiges Personalmanagement.
Ein deutliches PRE kann auch nur sein, dass Stellen wieder früh frei werden und damit Folgezüge nach A10 und A11 möglich sind.
Wir werden bald Zeiten erleben, da werden „jüngere“ Kolleginnen und Kollegen sehr lange auf Dienstposten nach A12 und A13 verweilen. Die hier fehlenden Folgezüge werden sich in den Beförderungskapazitäten niederschlagen


Pensionierungen / Renteneintritte –Vollzug

PD Braunschweig20242025202620272028202920302031203220332034
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Die Basics sind klar formuliert. Zum Ende der letzten Beurteilungsperiode in 2023 wurden Beförderungen nach A11 aufgrund unterschiedlicher Personalvergleichsdateien/Orientierungslisten in den Polizeiinspektionen und Sonderdienststellen befördert. Während die Polizeiinspektionen Wolfsburg/Helmstedt, Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel und beispielhaft BS Stab aus der aktuellen Beurteilung CM + 2 die letzten A11 Stellen vergeben haben, konnte im Bereich der PI Braunschweig nur aus CM + 3 befördert werden.


Die Kriterien von A10 nach A11 sind:

1. Kriterium : Aktuelle Beurteilung
2. Kriterium : Vorbeurteilung
3. Kriterium : Beginn Qualifizierung
4. Kriterium : Dienstzeit im statusrechtlichen Amt


Zum Abschluß möchte ich die Zielgruppe bitten, heute/ morgen/ diesen Monat ein Personalgespräch mit seinem/ihrem Erstbeurteiler/in zu führen.

Mit Zielgruppe sind die Kolleginnen und Kollegen gemeint, die im Zeitraum der nächsten 3 oder 4 bis 8 Jahre in den wohlverdienten Ruhestand gehen und sich noch im Statusamt A10 (A9) befinden.


Schon gewusst ?
Ein Dialogisches Verfahren ist nicht an die Planungswerte (Verteilung) gebunden. Somit ist grundsätzlich nach Darlegung der Begründung eine höhere Bewertung im Dialogischen Verfahren möglich.


Christian Gleich
Vorsitzender der GdP - Bezirksgruppe Braunschweig